Qualität und Sicherheit.
Garantiert.
Obst mit dem AMA-Biosiegel erlangt seine hohe Produktqualität durch strenge Kriterien hinsichtlich ihrer Produktion. Vorgaben zu den eingesetzten Pflanzenschutz- und Düngemittel bilden den Grundstein eines umweltgerechten Anbaus.
Alle AMA-Biosiegel-Produkte sind von höchster Qualität und nachvollziehbarer Herkunft. Strengste Kontrollen auf jeder Verarbeitungsstufe sichern diese Qualitätsproduktion ab.
Die AMA-Biosiegel-Richtlinie finden Sie hier.
Verantwortungsbewusste, ressourcenschonende Produktionsmethode unter Berücksichtigung der guten Herstellungspraxis (gute räumliche und technische Voraussetzungen, gute Hygienepraxis und darauf aufbauendes Eigenkontrollsystem nach den Grundsätzen des HACCPHACCP steht für "Hazard Analysis and Criticial Control Points" und beinhaltet Maßnahmen...-Konzeptes)
Zur Herkunftssicherung muss von jedem Landwirt eine Kennzeichnung der Kisten erfolgen
Lieferscheine mit Herkunftsnachweis und gelieferter Menge
Bei Warenübernahme Kontrolle der Lieferscheinkennzeichnung der Produkte auf AMA-Biosiegel-Produktion
Überprüfung des Landwirtes auf ein gültiges Bio-Zertifikat für die gelieferten Produkte
Bei der Lagerung, Sortierung und beim Abpacken Chargentrennung und Protokollierung
Dreistufiges Kontrollsystem (Eigenkontrollen, externe Kontrollen, Überkontrollen)
Jährliche Vor-Ort-Kontrollen aller landwirtschaftlichen Bio-Betriebe gemäß EU-Bioverordnung
Jährliche Vor-Ort-Kontrollen aller teilnehmenden Packstellen gemäß AMA-Biosiegel-Richtlinie sowie EU-Bioverordnungen
Gemäß EU-Bio-Verordnungen sind folgende Grundsätze einzuhalten:
Stickstoffdüngung ausschließlich mit organischem Dünger
Verzicht auf chemisch-synthetische Pflanzenschutzmittel
Düngung mit lokalen Ressourcen wie Stalldünger und Kompost
Verbot von leicht löslichen mineralischen Düngemitteln
Verbot von Unkrautvernichtungsmitteln
Risikobasierte Überprüfung auf Rückstände, die in der biologischen Landwirtschaft nicht erlaubt sind
Gemäß EU-Bio-Verordnungen sind folgende Grundsätze einzuhalten:
Einsatz heimischer Pflanzenarten und –züchtungen
Auswahl von krankheitsresistenten und an die lokalen Gegebenheiten angepassten Pflanzen
Gemäß EU-Bio-Verordnungen sind folgende Grundsätze einzuhalten:
Als Mindestanforderung gelten die Maßnahmen der biologischen Produktion
Förderung der biologischen Vielfalt
Schonende Bodenbearbeitung
Erhöhung der Bodenaktivität (Mikroorganismen, Regenwürmer, Spinnen, Käfer) durch Verwendung von Stalldünger und Kompost
Steigerung der Bodenfruchtbarkeit durch mehrjährige Fruchtfolgewechsel
Förderung der natürlichen Regulationsmechanismen (Nützlingsförderung)
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