Qualität und Sicherheit.
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AMA-Biosiegel-Obst

AMA-Biosiegel-Obst

Obst mit dem AMA-Biosiegel erlangt seine hohe Produktqualität durch strenge Kriterien hinsichtlich ihrer Produktion. Vorgaben zu den eingesetzten Pflanzenschutz- und Düngemittel bilden den Grundstein eines umweltgerechten Anbaus. 

Alle AMA-Biosiegel-Produkte sind von höchster Qualität und nachvollziehbarer Herkunft. Strengste Kontrollen auf jeder Verarbeitungsstufe sichern diese Qualitätsproduktion ab.

Die AMA-Biosiegel-Richtlinie finden Sie hier.

Herstellungsprozess

  • Verantwortungsbewusste, ressourcenschonende Produktionsmethode unter Berücksichtigung der guten Herstellungspraxis (gute räumliche und technische Voraussetzungen, gute Hygienepraxis und darauf aufbauendes Eigenkontrollsystem nach den Grundsätzen des HACCPHACCP steht für "Hazard Analysis and Criticial Control Points" und beinhaltet Maßnahmen...-Konzeptes)

  • Zur Herkunftssicherung muss von jedem Landwirt eine Kennzeichnung der Kisten erfolgen

  • Lieferscheine mit Herkunftsnachweis und gelieferter Menge

  • Bei Warenübernahme Kontrolle der Lieferscheinkennzeichnung der Produkte auf AMA-Biosiegel-Produktion

  • Überprüfung des Landwirtes auf ein gültiges Bio-Zertifikat für die gelieferten Produkte

  • Bei der Lagerung, Sortierung und beim Abpacken Chargentrennung und Protokollierung

Kontrollen

  • Dreistufiges Kontrollsystem (Eigenkontrollen, externe Kontrollen, Überkontrollen)

  • Jährliche Vor-Ort-Kontrollen aller landwirtschaftlichen Bio-Betriebe gemäß EU-Bioverordnung

  • Jährliche Vor-Ort-Kontrollen aller teilnehmenden Packstellen gemäß AMA-Biosiegel-Richtlinie sowie EU-Bioverordnungen

Pflanzenschutz und Düngemittel

Gemäß EU-Bio-Verordnungen sind folgende Grundsätze einzuhalten:

  • Stickstoffdüngung ausschließlich mit organischem Dünger 

  • Verzicht auf chemisch-synthetische Pflanzenschutzmittel

  • Düngung mit lokalen Ressourcen wie Stalldünger und Kompost 

  • Verbot von leicht löslichen mineralischen Düngemitteln

  • Verbot von Unkrautvernichtungsmitteln

Qualitätsmerkmale Lebensmittel

  • Risikobasierte Überprüfung auf Rückstände, die in der biologischen Landwirtschaft nicht erlaubt sind

Saatgut und Pflanzgut

Gemäß EU-Bio-Verordnungen sind folgende Grundsätze einzuhalten:

  • Einsatz heimischer Pflanzenarten und –züchtungen

  • Auswahl von krankheitsresistenten und an die lokalen Gegebenheiten angepassten Pflanzen

Umwelt

Gemäß EU-Bio-Verordnungen sind folgende Grundsätze einzuhalten:

  • Als Mindestanforderung gelten die Maßnahmen der biologischen Produktion

  • Förderung der biologischen Vielfalt

  • Schonende Bodenbearbeitung

  • Erhöhung der Bodenaktivität (Mikroorganismen, Regenwürmer, Spinnen, Käfer) durch Verwendung von Stalldünger und Kompost

  • Steigerung der Bodenfruchtbarkeit durch mehrjährige Fruchtfolgewechsel

  • Förderung der natürlichen Regulationsmechanismen (Nützlingsförderung)

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