Qualität und Sicherheit.
Garantiert.
AMA-Biosiegel-Milch und Milchprodukte zeichnen sich durch ihre besondere Frische aus. Die Verarbeitung erfolgt so rasch wie möglich, wertvolle Inhaltsstoffe bleiben somit erhalten. Eine Reihe von Tests prüfen sowohl sensorische Kriterien wie Aussehen, Geschmack, Geruch und Konsistenz, aber auch Hygiene und produkttypische Merkmale werden laufend analysiert.
Alle AMA-Biosiegel-Produkte sind von höchster Qualität und nachvollziehbarer Herkunft. Strengste Kontrollen auf jeder Verarbeitungsstufe sichern diese Qualitätsproduktion ab.
Die AMA-Biosiegel-Richtlinie finden Sie hier.
Gemäß EU-Bio-Verordnungen sind folgende Grundsätze einzuhalten:
Einsatz von biologischen Futtermitteln
Erzeugung vorzugsweise am eigenen Betrieb
Verbot von gentechnisch veränderten Futtermitteln
Einhaltung des Österreichischen Lebensmittelbuches
Die Verwendung von biologischer RohmilchRohmilch wird nicht behandelt bzw. nicht über 40°C... bzw. thermisierter Milch ist nur für die Erzeugung von gereiftem Käse zulässig
Listerienmonitoring
Chemische, mikrobiologische und sensorische Produktanalysen
Dreistufiges Kontrollsystem (Eigenkontrollen, externe Kontrollen, Überkontrollen)
Jährliche Vor-Ort-Kontrollen aller landwirtschaftlichen Bio-Betriebe gemäß EU-Bioverordnung
Jährliche Vor-Ort-Kontrollen aller teilnehmenden Verarbeitungsbetriebe gemäß AMA-Biosiegel-Richtlinie sowie EU-Bioverordnungen
Bio-Milch und Bio-Milchprodukte erfüllen die sensorischen Kriterien der 1. Güteklasse (ausgezeichneter Geschmack) bis zum Ende der Mindesthaltbarkeitsdauer
Mikrobiologische Grenzwerte hinsichtlich GesamtkeimzahlDie Gesamtkeimzahl ist ein Maß für die hygienischen Bedingungen während der... und Enterobakterien
Bio-Frischmilch wird nur kurz gelagert und sehr rasch in der Molkerei verarbeitet, überprüft wird dies durch Messung von Lipopolysacchariden, welche einen Rückschluss auf die Lagerdauer geben
Fermentierte Bio-Milchprodukte werden am Ende der Mindesthaltbarkeitsdauer auf eine ausreichende Anzahl an produkttypischen Mikroorganismen (vorwiegend MilchsäurebakterienMilchsäurebakterien bauen Milchzucker und andere Kohlenhydrate zu Milchsäure ab und...) überprüft
Bei Bio-Joghurt oder Bio-Milchmischgetränken mit Fruchtzubereitungen dürfen keine künstlichen Aromen eingesetzt werden
Bio-Butter wird einer Härteuntersuchung unterzogen, um eine weiche Konsistenz zu garantieren
Die AMA-Biosiegel-Kriterien werden in einem österreichweiten Monitoring bei über 1000 Bio-Milchprodukten jährlich streng kontrolliert
Gemäß den EU-Bio-Verordnungen sind folgende Grundsätze einzuhalten:
Die Krankheitsvorsorge basiert auf der Wahl geeigneter Rassen, Tierhaltungsmanagementmethoden, hochwertigen Futtermitteln und Auslauf, angemessener Besatzdichte und einer geeigneten und angemessenen Unterbringung unter hygienischen Bedingungen.
Phytotherapeutische Präparate und Spurenelemente sind gegenüber chemisch-synthetischen allopathischen Tierarzneimitteln oder Antibiotika bevorzugt zu verwenden, sofern ihre therapeutische Wirkung bei der betreffenden Tierart und der zu behandelnden Krankheit gewährleistet ist.
Verbot von wachstums- oder leistungsfördernden Stoffen
Maximal 3 Behandlungen im Jahr mit chemisch - synthetischen Arzneimitteln und Antibiotika (schmerzstillende Mittel, Impfungen und Parasitenbehandlungen werden dabei nicht eingerechnet)
Doppelte gesetzliche Wartefrist nach Arzneimittelgabe, um das Risiko eventueller Arzneimittelrückstände im Fleisch zu reduzieren (ausgenommen hiervon sind Phytotherapeutika und Homöopathika)
Strenge Dokumentationspflichten von Arzneimittelgaben
Gemäß EU-Bio-Verordnungen sind folgende Grundsätze einzuhalten:
Regelmäßiger Auslauf ins Freie
Stallungen mit Streumaterial
Herkunft von Bio-Tieren aus Bio-Betrieben
Nichtbiologisch aufgezogene Tiere dürfen nur unter bestimmten Voraussetzungen zu Zuchtzwecken in biologische Betriebe eingestellt werden (z.B. Aufbau von einem neuen Zweig in der Tierproduktion, Bestandserneuerung, Rassenumstellung)
Festgelegte Mindesthaltedauer je Tierart
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