Qualität und Sicherheit.
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AMA-Biosiegel-Käse

AMA-Biosiegel-Käse

Käse mit dem AMA-Biosiegel wird nur aus Bio-Milch produziert und unterliegt strengen Produktanalysen. Die sortentypischen Merkmale, ein ansprechendes Aussehen sowie ein harmonischer Geruch und Geschmack sind für die Qualität eines Käses entscheidend und werden daher beim AMA-Biosiegel im Rahmen von sensorischen Tests geprüft.

Alle AMA-Biosiegel-Produkte sind von höchster Qualität und nachvollziehbarer Herkunft. Strengste Kontrollen auf jeder Verarbeitungsstufe sichern diese Qualitätsproduktion ab.

Die AMA-Biosiegel-Richtlinie finden Sie hier.

Futtermittel

Gemäß EU-Bio-Verordnungen sind folgende Grundsätze einzuhalten:

  • Einsatz von biologischen Futtermitteln

  • Erzeugung vorzugsweise am eigenen Betrieb

  • Verbot von gentechnisch veränderten Futtermitteln

Herstellungsprozess

Kontrollen

  • Dreistufiges Kontrollsystem (Eigenkontrollen, externe Kontrollen, Überkontrollen)

  • Jährliche Vor-Ort-Kontrollen aller landwirtschaftlichen Bio-Betriebe gemäß EU-Bioverordnung

  • Jährliche Vor-Ort-Kontrollen aller teilnehmenden Verarbeitungsbetriebe gemäß AMA-Biosiegel-Richtlinie sowie EU-Bioverordnungen

Qualitätsmerkmale Lebensmittel

  • Käse erfüllt die sensorischen Kriterien der 1. Güteklasse (ausgezeichneter Geschmack) bis zum Ende der Mindesthaltbarkeitsdauer in Aussehen, Geschmack, Geruch und Konsistenz

  • Strenge Grenzwerte bei der mikrobiologischen Produktanalyse

Tiergesundheit

Gemäß den EU-Bio-Verordnungen sind folgende Grundsätze einzuhalten:

  • Die Krankheitsvorsorge basiert auf der Wahl geeigneter Rassen, Tierhaltungsmanagementmethoden, hochwertigen Futtermitteln und Auslauf, angemessener Besatzdichte und einer geeigneten und angemessenen Unterbringung unter hygienischen Bedingungen.

  • Phytotherapeutische Präparate und Spurenelemente sind gegenüber chemisch-synthetischen allopathischen Tierarzneimitteln oder Antibiotika bevorzugt zu verwenden, sofern ihre therapeutische Wirkung bei der betreffenden Tierart und der zu behandelnden Krankheit gewährleistet ist.

  • Verbot von wachstums- oder leistungsfördernden Stoffen

  • Maximal 3 Behandlungen im Jahr mit chemisch - synthetischen Arzneimitteln und Antibiotika (schmerzstillende Mittel, Impfungen und Parasitenbehandlungen werden dabei nicht eingerechnet)

  • Doppelte gesetzliche Wartefrist nach Arzneimittelgabe, um das Risiko eventueller Arzneimittelrückstände im Fleisch zu reduzieren (ausgenommen hiervon sind Phytotherapeutika und Homöopathika)

  • Strenge Dokumentationspflichten von Arzneimittelgaben

Tierhaltung

Gemäß EU-Bio-Verordnungen sind folgende Grundsätze einzuhalten:

  • Regelmäßiger Auslauf ins Freie

  • Stallungen mit Streumaterial

  • Herkunft von Bio-Tieren aus Bio-Betrieben

  • Nichtbiologisch aufgezogene Tiere dürfen nur unter bestimmten Voraussetzungen zu Zuchtzwecken in biologische Betriebe eingestellt werden (z.B. Aufbau von einem neuen Zweig in der Tierproduktion, Bestandserneuerung, Rassenumstellung)

  • Festgelegte Mindesthaltedauer je Tierart

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