Qualität und Sicherheit.
Garantiert.
Die Erzeugung von Frischfleisch mit dem AMA-Biosiegel erfolgt nach strengen Vorschriften, wobei die Anforderungen über den gesetzlich vorgegebenen Rahmen hinausreichen. Durch Einbindung der nachgelagerten Stufen von der Schlachtung, Zerlegung und Verarbeitung des Fleisches bis hin zum Verkauf wird die erzeugte Qualität bis zum Konsumenten abgesichert. Regelmäßige Kontrollen sichern nicht nur diesen Qualitätsstandard, sondern auch die garantierte nachvollziehbare Herkunft des Fleisches ab.
Alle AMA-Biosiegel-Produkte sind von höchster Qualität und nachvollziehbarer Herkunft. Strenge Kontrollen auf jeder Verarbeitungsstufe sichern diese Qualitätsproduktion ab.
Die AMA-Biosiegel-Richtlinie finden Sie hier.
Gemäß EU-Bio-Verordnungen sind folgende Grundsätze einzuhalten:
Einsatz von biologischen Futtermitteln
Erzeugung vorzugsweise am eigenen Betrieb
Verbot von gentechnisch veränderten Futtermitteln
Prüfung der Guten Herstellungs- bzw. Hygienepraxis am Schlacht- und Zerlegebetrieb
Kontrolle des Tierschutzes und des Tierwohls am Schlachtbetrieb (z.B. Wasserversorgung, ordnungsgemäße Betäubung)
Ausschluss von Schlachtkörperfehlern bei Rind, Kalb und Schwein
Chargenweise Zerlegung von AMA-Biosiegel-Fleisch
Klare Kennzeichnung des Fleisches von AMA-Chargen während des gesamten Herstellungsprozesses
Einhaltung der Kühlkette sowie definierte Temperaturen des Fleisches in jeder Verarbeitungsstufe
Dreistufiges Kontrollsystem (Eigenkontrolle, externe Kontrolle, Überkontrollen)
Jährliche Vor-Ort-Kontrollen aller landwirtschaftlichen Bio-Betriebe gemäß EU-Bioverordnung
Jährliche Vor-Ort-Kontrollen aller teilnehmenden Schlacht- und Zerlegebetriebe gemäß AMA-Biosiegel-Richtlinie sowie EU-Bioverordnungen
FleischreifungNach der Schlachtung kommt es durch den Abbau der Glykogenreserven zu Milchsäure zum... bei Rindfleisch mindestens 9 Tage
Bei Bio-Geflügelfleisch ausschließlich Handelsklasse "A"
RückverfolgbarkeitUnter Rückverfolgbarkeit versteht man die Möglichkeit, ein Lebensmittel oder... wird bei Bio-Rindfleisch durch das "bos"-Kennzeichnungssystem oder ein anderes anerkanntes System abgesichert
RückverfolgbarkeitUnter Rückverfolgbarkeit versteht man die Möglichkeit, ein Lebensmittel oder... wird bei Bio-Schweinefleisch durch das "sus"-Kennzeichnungssystem oder ein anderes anerkanntes System abgesichert
Gemäß den EU-Bio-Verordnungen sind folgende Grundsätze einzuhalten:
Die Krankheitsvorsorge basiert auf der Wahl geeigneter Rassen, Tierhaltungsmanagementmethoden, hochwertigen Futtermitteln und Auslauf, angemessener Besatzdichte und einer geeigneten und angemessenen Unterbringung unter hygienischen Bedingungen.
Phytotherapeutische Präparate und Spurenelemente sind gegenüber chemisch-synthetischen allopathischen Tierarzneimitteln oder Antibiotika bevorzugt zu verwenden, sofern ihre therapeutische Wirkung bei der betreffenden Tierart und der zu behandelnden Krankheit gewährleistet ist.
Verbot von wachstums- oder leistungsfördernden Stoffen
Maximal 3 Behandlungen im Jahr mit chemisch - synthetischen Arzneimitteln und Antibiotika (schmerzstillende Mittel, Impfungen und Parasitenbehandlungen werden dabei nicht eingerechnet)
Doppelte gesetzliche Wartefrist nach Arzneimittelgabe, um das Risiko eventueller Arzneimittelrückstände im Fleisch zu reduzieren (ausgenommen hiervon sind Phytotherapeutika und Homöopathika)
Strenge Dokumentationspflichten von Arzneimittelgaben
Gemäß EU-Bio-Verordnungen sind folgende Grundsätze einzuhalten:
Regelmäßiger Auslauf ins Freie
Stallungen mit Streumaterial
Herkunft von Bio-Tieren aus Bio-Betrieben
Nichtbiologisch aufgezogene Tiere dürfen nur unter bestimmten Voraussetzungen zu Zuchtzwecken in biologische Betriebe eingestellt werden (z.B. Aufbau von einem neuen Zweig in der Tierproduktion, Bestandserneuerung, Rassenumstellung)
Festgelegte Mindesthaltedauer je Tierart
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