Qualität und Sicherheit.
Garantiert.

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AMA-Gütesiegel-Lammfleisch

AMA-Gütesiegel-Lammfleisch

Die Erzeugung von Lammfleisch mit dem AMA-Gütesiegel erfolgt nach strengen Vorschriften, wobei die Anforderungen über den gesetzlich vorgegebenen Rahmen hinausreichen. Durch Einbindung der nachgelagerten Stufen von der Schlachtung und Zerlegung bis hin zum Verkauf wird die erzeugte Qualität bis zum Konsumenten abgesichert. Regelmäßige Kontrollen sichern nicht nur diesen Qualitätsstandard, sondern auch die garantierte nachvollziehbare Herkunft des Fleisches ab.

Alle AMA-Gütesiegel-Produkte sind von höchster Qualität und nachvollziehbarer Herkunft. Strengste Kontrollen auf jeder Verarbeitungsstufe sichern diese Qualitätsproduktion ab.

Die Richtlinie zu den landwirtschaftlichen Produktionsbestimmungen in der Schaf- und Ziegenhaltung und die Richtlinie zu AMA-Gütesiegel-Lammfleisch finden Sie hier.

Futtermittel

  • Verbot des Einsatzes von tierischen Futtermittelkomponenten (Fischmehl, Tiermehl, tierische Fette), ausgenommen Milch und Milchprodukte

  • Einsatzverbot von antibiotischen Leistungsförderern (Regelmäßige Untersuchungen auf Rückstände in Proben von Harn, Kot und Futtermitteln)

Herstellungsprozess

Kontrollen

  • Dreistufiges Kontrollsystem (Eigenkontrollen, externe Kontrollen, Überkontrollen)

  • Regelmäßige Kontrollen auf allen Marktstufen (Futtermittelhersteller, Landwirtschaft, Schlacht- und Zerlegebetriebe, Lebensmittelhandel) durch unabhängige Kontrollstellen

Qualitätskriterien Frischfleisch

  • Definierte Altersobergrenzen und Gewichtsobergrenzen bei der Schlachtung

  • Eingrenzung bei Fettklassen und Fleischklassen bei Schlachtkörper: Lämmer müssen in den Fleischklassen E bis O und Fettklassen 1 bis 4 einzuordnen sein, aber keine Kombination von O1

Tiergesundheit

  • Arzneimittel dürfen zu keinem präventiven oder dauerhaft therapeutischen Zwecke eingesetzt werden

  • Maximale Einstellbehandlung darf 10 Tage nicht überschreiten

  • Doppelte gesetzliche Wartezeit nach Arzneimittelgabe 

Tierhaltung

  • Festgelegte Altersobergrenzen bei Einstellung: Lämmer müssen jünger als 6 Wochen sein wenn sie auf den Betrieb kommen (ausgenommen Lamm kommt von Bio-Betrieb)

  • Mindesthaltedauer der Schlachttiere unter AMA-Produktionsbestimmungen von 2 Monaten

  • Maximale Transportzeit zum Schlachthof mit 4,5 Stunden begrenzt

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