Qualität und Sicherheit.
Garantiert.

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AMA-Gütesiegel-Fisch und Fischerzeugnisse

AMA-Gütesiegel-Fisch und Fischerzeugnisse

Die Erzeugung von Fisch und Fischerzeugnissen mit dem AMA-Gütesiegel erfolgt nach strengen Vorschriften, wobei die Anforderungen über den gesetzlich vorgegebenen Rahmen hinausreichen. Durch Einbindung der nachgelagerten Stufen von der Schlachtung, Zerlegung und Verarbeitung des Fleisches bis hin zum Verkauf wird die erzeugte Qualität bis zum Konsumenten abgesichert. Regelmäßige Kontrollen sichern nicht nur diesen Qualitätsstandard, sondern auch garantierte nachvollziehbare Herkunft des Fisches ab.

Alle AMA-Gütesiegel-Produkte sind von höchster Qualität und nachvollziehbarer Herkunft. Strenge Kontrollen auf jeder Verarbeitungsstufe sichern diese Qualitätsproduktion ab.

Die Richtlinie zu den landwirtschaftlichen Produktionsbestimmungen in der Fischaufzucht finden Sie hier.

Die Richtlinie zu AMA-Gütesiegel-Fisch und Fischerzeugnisse finden Sie hier.

Futtermittel

Herstellungsprozess

Kontrollen

  • Dreistufiges Kontrollsystem (Eigenkontrollen, externe Kontrollen, Überkontrollen)

  • Jährliche Vor-Ort-Kontrollen aller teilnehmenden landwirtschaftlichen Betriebe

  • Regelmäßige Kontrollen in den Schlacht- und Verarbeitungsbetrieben sowie im Lebensmitteleinzelhandel

Qualitätsmerkmale Lebensmittel

  • Saubere Gewässer und nachhaltige Produktionsformen sind ein essentieller Erfolgsfaktor für die Produktion von hochqualitativen Fischen und Fischprodukten. Um die hohe Qualität der Gewässer nachhaltig abzusichern, müssen alle Aquakulturanlagen im AMA-Gütesiegel-Programm spezielle Bestimmungen zur Sicherstellung des Gewässerschutzes einhalten.

  • Um die hohen Qualitätsansprüche an AMA-Gütesiegel-Fisch und Fischprodukte zu erfüllen, sind die Fische zur Verbesserung der sensorischen Eigenschaften mindestens 72 Stunden vor der Schlachtung nüchtern zu halten.

  • Fischerzeugnisse z.B. Fischsulz, Fischaufstrich müssen mehr als 50% Fischfleisch enthalten, um als AMA-Gütesiegel-Produkt vermarktet werden zu dürfen.

  • Die Kerntemperatur der Fische darf den Wert von + 2 °C nicht überschreiten.

  • Der Einsatz von wasserbindenden Zutaten, Aromen, Farbstoffen sowie Verarbeitungshilfsstoffen zur Farbstabilisierung ist nicht zulässig

  • Zugekaufte oder importierte Eier dürfen nicht von gentechnisch veränderten Zuchttieren stammen

Tiergesundheit

  • Zum Monitoring der Tiergesundheit sind Tiergesundheitsaufzeichnungen zu führen

  • Weiters ist ein risikobasiertes Monitoring (mindestens eine Stichprobe pro Jahr, Fischart und Lieferant) mit zumindest folgenden Parametern für zugekaufte bzw. zur Verarbeitung vorgesehene Fische zu implementieren: Antibiotikarückstände und Malachitgrün

  • Im Betrieb ist ein Kennzeichnungssystem einzuführen, um jene Fischgruppen zu identifizieren, die einer Behandlung unterzogen wurden

  • Elterntiere müssen frei von klinischen Symptomen sein

Tierhaltung

  • Bestandsdichten und Durchschnittsgewichte sind regelmäßig auf Basis der jeweiligen Produktionseinheit zu überwachen. Darüber sind Aufzeichnungen zu führen. 

  • Lebende Speisefische dürfen nur in Behältern aufbewahrt werden, deren Wasservolumen den artspezifischen Ansprüchen der Tiere gerecht wird

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