Qualität und Sicherheit.
Garantiert.

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AMA-Biosiegel-Milch und Milchprodukte

AMA-Biosiegel-Milch und Milchprodukte

AMA-Biosiegel-Milch und Milchprodukte zeichnen sich durch ihre besondere Frische aus. Die Verarbeitung erfolgt so rasch wie möglich, wertvolle Inhaltsstoffe bleiben somit erhalten. Eine Reihe von Tests prüfen sowohl sensorische Kriterien wie Aussehen, Geschmack, Geruch und Konsistenz, aber auch Hygiene und produkttypische Merkmale werden laufend analysiert.

Alle AMA-Biosiegel-Produkte sind von höchster Qualität und nachvollziehbarer Herkunft. Strengste Kontrollen auf jeder Verarbeitungsstufe sichern diese Qualitätsproduktion ab.

Die AMA-Biosiegel-Richtlinie finden Sie hier.

Futtermittel

Gemäß EU-Bio-Verordnungen sind folgende Grundsätze einzuhalten:

  • Einsatz von biologischen Futtermitteln

  • Erzeugung vorzugsweise am eigenen Betrieb

  • Verbot von gentechnisch veränderten Futtermitteln

Herstellungsprozess

Kontrollen

  • Dreistufiges Kontrollsystem (Eigenkontrollen, externe Kontrollen, Überkontrollen)

  • Jährliche Vor-Ort-Kontrollen aller landwirtschaftlichen Bio-Betriebe gemäß EU-Bioverordnung

  • Jährliche Vor-Ort-Kontrollen aller teilnehmenden Verarbeitungsbetriebe gemäß AMA-Biosiegel-Richtlinie sowie EU-Bioverordnungen

Qualitätsmerkmale Lebensmittel

  • Bio-Frischmilch wird nur kurz gelagert und sehr rasch in der Molkerei verarbeitet, überprüft wird dies durch Messung von Lipopolysacchariden, welche einen Rückschluss auf die Lagerdauer geben

  • Fermentierte Bio-Milchprodukte werden am Ende der Mindesthaltbarkeitsdauer auf eine ausreichende Anzahl an produkttypischen Mikroorganismen (vorwiegend MilchsäurebakterienMilchsäurebakterien bauen Milchzucker und andere Kohlenhydrate zu Milchsäure ab und...) überprüft

  • Bei Bio-Joghurt oder Bio-Milchmischgetränken mit Fruchtzubereitungen dürfen keine künstlichen Aromen eingesetzt werden

  • Bio-Butter wird einer Härteuntersuchung unterzogen, um eine weiche Konsistenz zu garantieren

  • Die AMA-Biosiegel-Kriterien werden in einem österreichweiten Monitoring bei über 1000 Bio-Milchprodukten jährlich streng kontrolliert

Tiergesundheit

Gemäß den EU-Bio-Verordnungen sind folgende Grundsätze einzuhalten:

  • Die Krankheitsvorsorge basiert auf der Wahl geeigneter Rassen, Tierhaltungsmanagementmethoden, hochwertigen Futtermitteln und Auslauf, angemessener Besatzdichte und einer geeigneten und angemessenen Unterbringung unter hygienischen Bedingungen.

  • Phytotherapeutische Präparate und Spurenelemente sind gegenüber chemisch-synthetischen allopathischen Tierarzneimitteln oder Antibiotika bevorzugt zu verwenden, sofern ihre therapeutische Wirkung bei der betreffenden Tierart und der zu behandelnden Krankheit gewährleistet ist.

  • Verbot von wachstums- oder leistungsfördernden Stoffen

  • Maximal 3 Behandlungen im Jahr mit chemisch - synthetischen Arzneimitteln und Antibiotika (schmerzstillende Mittel, Impfungen und Parasitenbehandlungen werden dabei nicht eingerechnet)

  • Doppelte gesetzliche Wartefrist nach Arzneimittelgabe, um das Risiko eventueller Arzneimittelrückstände im Fleisch zu reduzieren (ausgenommen hiervon sind Phytotherapeutika und Homöopathika)

  • Strenge Dokumentationspflichten von Arzneimittelgaben

Tierhaltung

Gemäß EU-Bio-Verordnungen sind folgende Grundsätze einzuhalten:

  • Regelmäßiger Auslauf ins Freie

  • Stallungen mit Streumaterial

  • Herkunft von Bio-Tieren aus Bio-Betrieben

  • Nichtbiologisch aufgezogene Tiere dürfen nur unter bestimmten Voraussetzungen zu Zuchtzwecken in biologische Betriebe eingestellt werden (z.B. Aufbau von einem neuen Zweig in der Tierproduktion, Bestandserneuerung, Rassenumstellung)

  • Festgelegte Mindesthaltedauer je Tierart

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