Qualität und Sicherheit.
Garantiert.
Für die Produktion von AMA-Biosiegel-Eiprodukten dürfen nur Bio-Eier verwendet werden. Produktanalysen und der Ausschluss von bestimmten risikoreichen Eiprodukten sichern die hohe Qualität der Erzeugnisse ab.
Alle AMA-Biosiegel-Produkte sind von höchster Qualität und nachvollziehbarer Herkunft. Strengste Kontrollen auf jeder Verarbeitungsstufe sichern diese Qualitätsproduktion ab.
Die AMA-Biosiegel-Richtlinie finden Sie hier.
Gemäß EU-Bio-Verordnungen sind folgende Grundsätze einzuhalten:
Einsatz von biologischen Futtermitteln
Erzeugung vorzugsweise am eigenen Betrieb
Verbot von gentechnisch veränderten Futtermitteln
Mengenflüsse von Bio-Eiern werden in der Österreichischen Eierdatenbank zur RückverfolgbarkeitUnter Rückverfolgbarkeit versteht man die Möglichkeit, ein Lebensmittel oder... aufgezeichnet
Verpflichtende Erhitzung und Homogenisierung der Eier, dient der Abtötung von SalmonellenSalmonellen sind Bakterien, welche Darmkrankheiten hervorrufen und sich durch mangelnde... und gewährleistet eine gleichmäßig hohe Qualität
Kühlkette bei gekühlten Eiern darf nicht unterbrochen werden, ein Anstieg der Temperatur fördert das Bakterienwachstum und somit das Risiko für mikrobiellen Verderb
Dreistufiges Kontrollsystem (Eigenkontrollen, externe Kontrollen, Überkontrollen)
Jährliche Vor-Ort-Kontrollen aller
landwirtschaftlichen Bio-Betriebe gemäß EU-Bioverordnung
Jährliche Vor-Ort-Kontrollen aller teilnehmenden Packstellen gemäß AMA-Biosiegel-Richtlinie sowie EU-Bioverordnungen
Qualitätsabsicherung durch mikrobiologische sowie chemisch-physikalische Produktanalysen mit strengen Richtwerten
Jede Charge von pasteurisiertem Eiklar wird auf SalmonellenSalmonellen sind Bakterien, welche Darmkrankheiten hervorrufen und sich durch mangelnde... untersucht
Keine Kennzeichnung von gefrosteten Eiprodukten, Eipulver und rohen Eiprodukten mit dem AMA-Biosiegel
Gemäß EU-Bio-Verordnungen sind folgende Grundsätze einzuhalten:
Die Krankheitsvorsorge basiert auf der Wahl geeigneter Rassen, Tierhaltungsmanagementmethoden, hochwertigen Futtermitteln und Auslauf, angemessener Besatzdichte und einer geeigneten und angemessenen
Unterbringung unter hygienischen Bedingungen.
Phytotherapeutische Präparate und Spurenelemente sind gegenüber chemisch-synthetischen allopathischen Tierarzneimitteln oder Antibiotika bevorzugt zu verwenden, sofern ihre therapeutische Wirkung bei der betreffenden Tierart und der zu behandelnden Krankheit gewährleistet ist.
Verbot von wachstums- oder leistungsfördernden Stoffen
Maximal 3 Behandlungen im Jahr mit chemisch -synthetischen Arzneimitteln und Antibiotika (schmerzstillende Mittel, Impfungen und Parasitenbehandlungen werden dabei nicht eingerechnet)
Doppelte gesetzliche Wartefrist nach Arzneimittelgabe, um das Risiko eventueller Arzneimittelrückstände im Fleisch zu reduzieren (ausgenommen hiervon sind Phytotherapeutika und Homöopathika)
Strenge Dokumentationspflichten von Arzneimittelgaben
Gemäß EU- Bio-Verordnungen sind folgende Grundsätze einzuhalten:
Regelmäßiger Auslauf ins Freie
Stallungen mit Streumaterial
Herkunft von Bio-Tieren aus Bio-Betrieben
Nichtbiologisch aufgezogene Tiere dürfen nur unter bestimmten Voraussetzungen zu Zuchtzwecken in biologische Betriebe eingestellt werden (z.B. Aufbau von einem neuen Zweig in der Tierproduktion, Bestandserneuerung, Rassenumstellung)
Festgelegte Mindesthaltedauer je Tierart
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